Finanzbuchhaltung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Sie verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Dabei können und wollen Sie möglicherweise einen Teil der anfallenden Arbeiten selbst erledigen. Nach Abstimmung mit Ihrem persönlichen Beratungsbedarf übernehme ich für Sie zum Beispiel folgende Arbeiten:
Grundleistungen
- Einrichtung der Buchführung und Anpassung von Sachkontenrahmen an Ihre individuellen Gegebenheiten
- Kontieren und verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen einschließlich 1/11- Sonderfristverlängerung
- Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten
Zusatzleistungen
- Führung des Kassenbuchs und der Grundbücher
- Offene- Posten- Buchführung einschließlich Mahnwesen
- Erstellen von individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur größeren Übersichtlichkeit der Unternehmensentwicklung
- Schulung und Einarbeitung Ihrer Buchhaltungskräfte